Corona
Der Betrieb unter Coronabedingungen
Liebe Eltern,
neben den allgemeinen Coronaregeln in unserer Einrichtung, stellen wir Ihnen weitere Informationen, wie Verhalten im Krankheitsfall / Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung / Beratungsangebot (kostenfrei und anonym) zur Verfügung.
Allgemeiner Coronabedingter-Verhaltenskodex in unserer Kita
Mund-Nasen-Schutz
Bitte in der Kita immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Hände desinfizieren
Bitte vor dem Betreten der Kita die Hände desinfizieren.
Entsprechende Spender stehen bereit.
Abstand halten
Bitte einen Mindestabstand von 1,5 Metern halten.
Verhalten im Krankheitsfall und weiterführende Information
Fragen und Antworten
Welche Krankheitssymptome für COVID-19 führen zu einem Betretungsverbot für die Kita oder die Kindertagespflege?
Tritt bei Kindern oder Erwachsenen eines der folgenden für COVID-19 typischen Krankheitssymptome auf, gilt ein Betretungsverbot für Kita und Kindertagespflege:
- Fieber (ab 38,0°C)
- Trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung wie z. B. Asthma verursacht). Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen Ausschluss,
- Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns.
Alle Krankheitssymptome müssen akut auftreten, Krankheitssymptome einer bekannten chronischen Erkrankung sind nicht relevant.
Darf mein Kind mit einem Schnupfen in die Kita/Kindertagespflegestelle?
Der einfache Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen führt nicht zu einem Betretungsverbot.
Wann darf ein zuvor erkranktes Kind nach einem Krankheitsfall wieder in der Kita/ Kindertagespflegestelle betreut werden?
Wenn ein Kind nach einer überstandenen Erkrankung die Einrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen soll, muss es mind. 24 Stunden symptomfrei sein und sich im guten Allgemeinzustand befinden.
Für Eltern zur Orientierung: So, wie mein Kind gestern war, hätte es in die Kita oder Kindertagespflegestelle gehen können, also darf es heute wieder gehen.