Tagesablauf

In unserer Einrichtung bieten wir eine durchgehend neuneinhalbstündige Betreuung der Kinder an. Durch das Bringen bis spätestens 9.00 Uhr ermöglichen Eltern ihrem Kind die angebotenen Aktivitäten zur Förderung seiner Entwicklung wahrzunehmen.

Trotz des zeitlichen Rahmens in unserem Tagesablauf ist uns eine flexible Handhabung wichtig, um auch auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können.
Unser Evangelischer Kindergarten möchte in seinem Auftrag die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Familien unterstützen, ergänzen und fortführen.

Im Interesse des Kindes und der ErzieherInnen ist ein regelmäßiger Besuch des Kindergartens erwünscht. Damit können die Eltern zu einer optimalen Eingliederung in die Gruppe und Teilnahme an Förderangeboten beitragen.

 

Freispielzeit und teiloffene Gruppe

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist Bringzeit. Nach der Begrüßung
können die Kinder frei wählen, wo, mit wem und wie lange sie spielen möchten. Bei einem Raumwechsel informieren die Kinder die Erzieherin.
Generell stehen den Kindern hier nicht nur die Gruppenräume zur Verfügung sondern, je nach Anwesenheit der ErzieherInnen auch die Funktionsräume, Turnraum und Außenspielgelände.

Um 8.50 Uhr gehen zwei Kinder (wöchentlich ist eine Gruppe mit dieser Aufgabe betraut) durch das Haus und lassen einen Gong erklingen. Somit ist für jeden das Ende der Freispielzeit eingeläutet und die Kinder treffen sich in ihren Stammgruppen zum Morgenkreis.

Morgenkreis

Um ca. 9.00 Uhr beginnen wir den Tag gemeinsam mit dem Morgenkreis. Hier wird der Ablauf in jeder Gruppe individuell gestaltet. Beginnend mit einer gemeinsamen Begrüßung und einem Lied stellen die Gruppen das Datum, die Anwesenheit und die fehlenden Kinder fest. Wünsche und Anliegen der Kinder, sowie Planungen für den weiteren Tag werden besprochen.

Montags findet der Morgenkreis für alle Kinder gemeinsam im Turnraum statt.

Gemeinsames Frühstück

Dem Morgenkreis schließen sich die Hygienemaßnahmen (Toilettengang und Hände waschen) vor dem Frühstück an.

Die Kinder decken sich ihren Platz mit dem nötigen Geschirr ein und packen das mitgebrachte Frühstück aus. Gemeinsam beginnen wir mit einem Tischgebet und frühstücken mit einer angemessenen Tischkultur.

Die Zahngesundheit der Kinder ist uns wichtig. Zur Unterstützung legen wir Wert auf gesundes Frühstück. Im Anschluss putzen die Kinder ihre Zähne.

Den Kindern steht den ganzen Tag über Wasser und ungesüßter Tee zur Verfügung.

 

Kernzeit

In der Kernzeit gibt es gezielte Aktivitäten und Fördermaßnahmen, z.B. kreatives Gestalten, Bilderbuchbetrachtung, Bewegungserziehung.

Schlusskreis                                                                    

Zwischen 12.00 Uhr und 12.30 Uhr wird der Morgen mit einem Lied beendet.

Mittagessen

Kinder, die zum Essen bleiben, nehmen ihre Mahlzeit in ihrem Gruppenraum ein. Wir bieten eine ausgewogene warme Mahlzeit, die in unserer Einrichtung zubereitet wird. Die Kinder können regelmäßig oder tageweise mitessen. Die Anmeldung zum Essen ist noch am gleichen Tag möglich.

Ruhezeit

Nach dem Mittagessen gibt es in jeder Gruppe eine individuell gestaltete Ruhezeit. Jüngere Kinder haben  die Möglichkeit zum Schlafen.

Nachmittagsbetreuung

Am Nachmittag haben die Kinder die Möglichkeit zum Freispiel, bzw.je nach Wetterlage nutzen wir das Außenspielgelände. Im Laufe des Nachmittags werden die Gruppen ggf. zusammengelegt.

Regelungen im Krankheitsfall

Kranke Kinder gehören generell nicht in den Kindergarten und sind zeitnah zu entschuldigen. Maßgebend für das Verhalten im Krankheitsfall ist das zu Beginn der Kindergartenzeit ausgehändigte Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz, sowie die Vorgaben des Gesundheitsamtes. 

Chronisch kranke Kinder und Kinder in der Rekonvaleszenz können durch die ErzieherInnen nach ärztlicher Verfügung notwendige Medikamente verabreicht bekommen.

Bei Befall von Parasiten (Kopfläusen) sind eine gründliche, vorschriftsmäßige Behandlung und eine Kontrolle durch den Arzt erforderlich. Im Fall von vermehrtem oder wiederholtem Auftreten von Kopflausbefall behält sich die Einrichtung ihr Hausrecht vor, für eine befristete Zeit ein Kindergartenverbot auszusprechen.